Beratung

Sollten Sie Fragen rund um die Themen Pflege und Pflegebedürftigkeit haben, so beraten und begleiten wir Sie gerne und kompetent. Zu unseren Angeboten zählen unter anderem

  • Umfangreiche Erstberatung vor und bei Aufnahme 
  • Beratung rund um die Durchführung und Finanzierung der Pflege 
  • Beratung von pflegenden Angehörigen (Pflegeberatung nach § 37 SGB XI)
  • Beratung zur Pflegegrad-Einstufung und zu Widersprüchen
  • Beratung zu Pflegeleistungen, Leistungsrecht und Ansprüchen gegenüber Kranken- und Pflegekassen
  • Beratung zur Prävention
  • Schulungen für pflegende Angehörige
  • Beratung und Begleitung in Lebenskrisen durch Krankheit und Pflegebedürftigkeit
  • Beratung im Krankenhaus
  • Beratung zur Beschaffung von Pflegehilfsmitteln

Allgemeine Pflegeberatung

Sollte sich bei Ihnen oder einem Angehörigen eine Pflegebedürftigkeit ankündigen oder sollten Sie bereits Kunde unseres Pflegedienstes sein, so können Sie mit uns alle aufkommenden Fragen rund um Ihre aktuelle Lebenssituation besprechen. Dazu gehören:

Wir bieten Ihnen unsere pflegefachliche Erfahrung und Expertise an. Für unsere Pflegedienstkunden mit Pflegegrad ist diese Beratung natürlich kostenfrei. Die Preise für alle anderen entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Preiskatalog.

Pflichtberatung für Pflegepersonen nach § 37 Abs. 3 SGB XI (wenn Sie monatlich Pflegegeld erhalten und einen pflegebedürftigen Menschen unterstützen oder pflegen)

Werden Pflegebedürftige zuhause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt, so erhalten diese von den privaten und gesetzlichen Pflegeversicherungen ein Pflegegeld. Wir beraten Sie in den gesetzlich vorgegebenen Intervallen zu Ihrer aktuellen Pflegesituation und geben theoretische und praktische Anleitungen zu pflegerischen Fragen.

Mögliche Themen einer Pflegeberatung

  • Die Leistungen der Pflegeversicherung
  • Eine mögliche Begleitung oder Betreuung
  • Eine kompetente Pflege
  • Vermeidung von Folgeerkrankungen
  • Mögliche Pflegehilfsmittel
  • Diagnostische oder gesundheitliche Themen z.B. Demenz, Parkinson, Palliativversorgung
  • Medizinische Versorgungen (Unterstützung bei der Medikamentengabe, Schmerzeinstellung, Wundversorgung)
  • Juristische oder rechtliche Fragestellungen
  • Finanzielle Themen
  • Begutachtungsthemen

Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 können den Beratungseinsatz z.B. regelmäßig halbjährlich abrufen. Hier eine Übersicht über die möglichen bzw. notwendigen Beratungseinsätze:

Pflegebedürftige Beratungseinsätze
mit Pflegegrad 1 Regelmäßig halbjährlich
mit Pflegegrad 2 und 3 Regelmäßig halbjährlich (Pflicht)
mit Pflegegrad 4 und 5 Regelmäßig vierteljährlich (Pflicht)

Die Kosten für die Pflichtberatungsgespräche werden von der Pflegekasse übernommen. Bei Nichteinhaltung der Beratungstermine können die Leistungen der Pflegekasse gekürzt oder die monatlichen Zahlungen des Pflegegeldes eingestellt werden. Gerne begleiten und beraten wir Sie rund um die Pflegebedürftigkeit. Wir geben Ihnen Tipps zur Pflege, Betreuung und zu den Leistungen der Pflegeversicherung.

Beratung zur Einschätzung der aktuellen Pflegesituation

Die Pflegeversicherung unterstützt Pflegebedürftige mit finanziellen Leistungen, um die Kosten der Pflegebedürftigkeit abzufedern. Wir beraten Sie zu den Voraussetzungen für den Erhalt eines Pflegegrades und zur Antragstellung bei der Pflegekasse. Dabei erläutern wir weitere Begriffe wie „Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse“ sowie die Unterscheidung von Geld- und Sachleistungen.

Pflegende Angehörige beraten wir in unseren Räumlichkeiten oder bei einem Hausbesuch zum Pflegebedarf des Pflegebedürftigen sowie den Hilfsmöglichkeiten. Gemeinsam möchten wir unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Lebenssituation die bestmögliche Begleitung für Sie und die Pflege Ihres Angehörigen erreichen.

Die Kosten werden in der Regel von der Pflegeversicherung übernommen.

Gerne begleiten und beraten wir Sie auch bei der Antragstellung für eine Pflegegrad-Einstufung oder helfen Ihnen bei der Formulierung eines Höherstufungsantrags.

Beratung als Unternehmen

Sie sind ein Unternehmen und suchen nach kompetenter Beratung im Gesundheitsmanagement? Wenden Sie sich gerne an uns, wir informieren Ihre Mitarbeitenden rund um das Thema “Pflegebedürftigkeit”.

Beratung zur Einschätzung der aktuellen Pflegesituation

Die Pflegeversicherung unterstützt Pflegebedürftige mit finanziellen Leistungen, um die Kosten der Pflegebedürftigkeit abzufedern. Wir beraten Sie zu den Voraussetzungen für den Erhalt eines Pflegegrades und zur Antragstellung bei der Pflegekasse. Dabei erläutern wir weitere Begriffe wie „Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse“ sowie die Unterscheidung von Geld- und Sachleistungen.

Pflegende Angehörige beraten wir in unseren Räumlichkeiten oder bei einem Hausbesuch zum Pflegebedarf des Pflegebedürftigen sowie den Hilfsmöglichkeiten. Gemeinsam möchten wir unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Lebenssituation die bestmögliche Begleitung für Sie und die Pflege Ihres Angehörigen erreichen.

Die Kosten werden in der Regel von der Pflegeversicherung übernommen.

Gerne begleiten und beraten wir Sie auch bei der Antragstellung für eine Pflegegrad-Einstufung oder helfen Ihnen bei der Formulierung eines Höherstufungsantrags.

Pflegefachliche Begleitung zur Einstufungsbegutachtung

Selbstverständlich begleiten wir Sie auch bei der Begutachtung Ihres Angehörigen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen. Dabei nutzen wir unser Fachwissen und unsere Erfahrung, um für Sie die bestmögliche Unterstützung zu bewirken.

Nachbereitung der Einstufungsbegutachtung

Sollte es Unklarheiten im Einstufungsgutachten des MDK geben, oder Sie eine widersprüchliche Einstufung erhalten haben, so besprechen wir mit Ihnen das Dokument und unterstützen Sie z.B. auch dabei, einen Widerspruch einzulegen.

Beratung ohne Einkauf von Pflegeleistungen

Natürlich beraten wir Sie auch in Ihrer Häuslichkeit zu Fragen rund um die Pflegeversicherung, zu einer möglichen Einstufung in einen Pflegegrad oder zu möglichen Hilfeleistungen oder Hilfsangeboten, wenn Sie danach nicht die Pflege- oder Betreuungsleistungen der Ambulanten Pflege am Kaiserberg annehmen. In diesem Fall beläuft sich das Honorar im Anschluss an.

Beratung zur Prävention

Es gibt viele körperliche oder seelische Belastungen im Alltag, die sich negativ auf die Gesundheit auswirken: Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Verhaltensweisen zu beobachten und diese so zu verändern, dass mögliche Folgeerkrankungen vermieden werden können.

Unsere Pflegeexperten stimmen mit Ihnen und Ihren Angehörigen die medizinisch und pflegerisch notwendigen Maßnahmen ab und bringen die nötigen Maßnahmen auf den Weg. Die Überleitungspflege soll sicherstellen, dass Ihr häusliches Umfeld auf die Pflegesituation gut vorbereitet ist.

Sollten Sie Hilfe benötigen oder eine angemessene Unterbringung suchen, kennen wir Adressen und Ansprechpartner.

Die Kosten für die meisten Beratungen und Schulungen werden von den Pflegekassen übernommen. Selbstverständlich sind diese je nach Wunsch und in enger Abstimmung auch als private Angebote zu verstehen. Sie leben weit weg? Sie fühlen sich überfordert? Wir stehen Ihnen zur Verfügung und kümmern uns um gemeinsame Lösungen um einen sichere Versorgung zu realisieren

Themen zur Prävention

  • Sturzprävention
  • Dekubitusprophylaxe
  • Schmerzmanagement
  • Chronischer Schmerz
  • Mobilität und Bewegung
  • Orale Ernährung
  • Förderung der Harnkontinenz
  • Umgang mit Demenz
  • Suchterkrankungen
  • Palliativversorgung

Beratung zu Pflegehilfsmitteln

Wir beraten Sie auch kompetent bei allen Fragen zu Pflegehilfsmitteln. Diese erleichtern die Pflegetätigkeit und gewährleisten häufig erst, dass die Pflege in der Häuslichkeit möglich ist. Ihr Einsatz kann die Beschwerden des Pflegebedürftigen lindern und ihn in seiner selbständigen Lebensführung unterstützen.

Grundsätzlich wird zwischen Pflegeverbrauchsmitteln und technischen Pflegehilfsmitteln unterschieden.

  • Pflegeverbrauchsmittel sind beispielsweise Einweghandschuhe, Schutzschürzen, Bettschutzunterlagen und Inkontinenzmaterialien. Hier steht Ihnen ein monatliches Budget zur Verfügung.
  • Technische Pflegehilfsmittel sind beispielsweise Pflegebetten, Toiletten- und Duschstühle, Rollatoren und Aufstehhilfen. Sie werden in der Regel leihweise von Ihrer Pflege- oder Krankenkasse zur Verfügung gestellt

Wir beraten Sie auch gern, wie Sie Ihre Wohnung behindertengerecht oder barrierefreier gestalten können und welche finanzielle Unterstützung möglich ist.