Jeder der einen Pflegegrad hat und Pflegegeld erhält, hat Anspruch auf regelmäßige Beratungstermine durch ausgebildete Pflegeberater. Diese Termine finden 2 bis 4 Mal im Jahr statt.
– Ab Pflegegrad 2 sind diese Beratungen Pflicht, wenn die Pflege nicht von einem ambulanten Pflegedienst übernommen wird.
– Bei Pflegegrad 2 und 3 gibt es die Beratungen alle sechs Monate.
– Ab Pflegegrad 4 finden die Beratungen sogar vierteljährlich statt.
Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist eine Beratung alle sechs Monate möglich, aber nicht verpflichtend.
Für die Pflegekassen sind die regelmäßigen Beratungstermine wichtig, um zu überprüfen, ob und dass die pflegerische Versorgung in der Häuslichkeit sichergestellt ist.
In diesen Beratungen können wir Ihnen helfen, einen Überblick über die (finanziellen) Leistungen der Pflegeversicherung und zur rechtlichen Situation zu bekommen, da es eine Vielzahl von Finanzierungsmöglichkeiten und Töpfen gibt. Wir beantworten Ihre Fragen zur Pflege, geben Ihnen nützliche Tipps und prüfen, ob Sie alle Hilfsmittel haben, die Ihnen die Pflege Ihres Angehörigen erleichtern können.
Der erste Beratungstermin kann etwas länger dauern, meist zwischen 1 und 1,5 Stunden. Die folgenden Termine sind in der Regel kürzer, wenn sich an der Pflegesituation wenig bis gar nichts geändert hat.
Wer kann diese Beratungen durchführen?
Die Beratungen dürfen von verschiedenen Fachleuten durchgeführt werden. Dazu gehören:
– Pflegeberaterinnen und Pflegeberater: Diese Fachkräfte sind speziell geschult, um Sie in Fragen der Pflege zu unterstützen.
– Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten: Sie haben Erfahrung in der praktischen Pflege und können wertvolle Tipps geben.
Es ist wichtig, dass Sie sich bei diesen Beratungen wohlfühlen und alle Ihre Fragen stellen können. Die Berater sind da, um Ihnen zu helfen!
Wir erinnern Sie rechtzeitig an den nächsten Termin und können bei Bedarf auch direkt eine häusliche Schulung anbieten.